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Grundsteuerreform nur mit kommunaler Beteiligung

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergangene Woche und der gesetzten Frist zur Erarbeitung einer neuen Regelung über die Grundsteuer bis Ende 2019 lädt das Bundesfinanzministerium nun für die kommende Woche die Vertreter der Bundesländer zu gemeinsamen Gesprächen ein.

Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands, Christian Haase MdB, betont in diesem Zusammenhang nochmal die Bedeutung dieser Finanzquelle für die Kommunen: „Die Grundsteuer ist eine unverzichtbar kommunale Steuer. Es ist gut, dass jetzt die Bundesregierung die Initiative ergreift und mit den Ländern über die Neuregelung spricht. Langfristig sollten dann aber auch die Kommunalen Spitzenverbände eingebunden werden, denn die kommunalen Amts- und Mandatsträger entscheiden am Ende mit den kommunalen Hebesätzen über die endgültig zu entrichtende Steuerhöhe und darüber, ob die vielfach erwähnte Aufkommensneutralität innerhalb eines Gemeindegebiets erreicht werden kann. Damit haben die Kommunen eine besonders bedeutende Rolle im Reformverfahren. Gemeinsam können dann die Reformer eine Regelung erarbeiten, die rechtssicher und verbindlich ist. Eine erneute Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht muss unbedingt positiv verlaufen. Das sollte erklärtes Ziel aller Beteiligten sein.“