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Keine Zeit verlieren. Reform der Grundsteuer jetzt!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Urteil über die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verkündet und die bestehende Regelung als verfassungswidrig bewertet. Die Basis für die Berechnung muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll dann eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase MdB: „Die Grundsteuer ist für die Kommunen unverzichtbar und mit einem Aufkommen von rund 13 Mrd. Euro insgesamt eine erhebliche Einnahmequelle. Wir sprechen uns nach dem jetzt vorliegenden Urteil für eine rasche Reform der Grundsteuer aus. Dabei gibt die knappe Frist bis Ende 2019 die Richtung vor: Gefordert ist jetzt eine schnell umzusetzende Lösung, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens mit relativ geringem Verwaltungsaufwand umzusetzen ist und sicherstellt, dass die wichtige Einnahmequelle der Kommunen dauerhaft erhalten bleibt.

Bereits seit langem fordert die KPV, dass der Bund die Initiative ergreift und einen mehrheitsfähigen Gesetzentwurf vorlegt, der den Kommunen eine auskömmliche und gestaltungsfähige Einnahmequelle langfristig sichert. Jetzt ist keine Zeit mehr zu verlieren. In einem Beschluss des Fachausschusses Finanzen der KPV werden die geforderten und nun zu erfüllenden Kriterien genannt:

 

 

  1. Die Grundsteuer sollte mit ihrem Äquivalenzprinzip an eine mögliche Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen bzw. der Gewährleistung der Daseinsvorsorge geknüpft sein. Die Nutzungsmöglichkeit beispielsweise der vorhandenen Infrastruktur der Kommune steht im Mittelpunkt und nicht der Gegenwert der tatsächlichen Inanspruchnahme und der Kosten. In diesem Sinne ist auch der tatsächliche Wert einer Immobilie völlig unerheblich.
  2. Die Grundsteuer muss mit relativ geringem Aufwand ermittelt werden können. Die Bemessungsgrundlage sollte so ausgestaltet sein, dass auf bereits bestehende bzw. automatisch generierte Daten zurückgriffen werden kann.
  3. Die Grundsteuer kann als kommunale Steuer landesspezifisch ausgestaltet werden. Dafür käme eine Steuermesszahl in Betracht.
  4. Bei der Erhebung der Grundsteuer muss das kommunale Hebesatzrecht erhalten bleiben. Die Hebesätze in den Kommunen müssen zunächst eine automatische Umrechnung erfahren, so dass annähernd das Einnahmevolumen pro Gemeinde erhalten bleibt. Mehrbelastungen der Eigentümer und Mieter im Zuge der Reform sollten zunächst vermieden werden. Die Bundesländer müssten dafür Sorge tragen, dass gerade Kommunen in der Haushaltssicherung nicht gezwungen werden, bei der notwendigen Anpassung der Hebesätze, diese zu erhöhen.

 

„Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und der kommunale Hebesatz ist essentieller Bestandteil, wenn es um die Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung geht. Ziel muss sein, eine verfassungsgemäße Regelung zu erarbeiten, die das berücksichtigt und außerdem auch einer erneuten Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält“, so Haase weiter.