Genau das war aber das erklärte Ziel bereits der letzten Runde im November. Die damals gefassten Beschlüsse und Forderungen sind bis jetzt nur teilweise umgesetzt. Beispiel Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten: ob dies möglich ist, wird weiterhin nur geprüft. Immerhin gibt es dafür jetzt mit dem 20. Juni eine verbindliche Frist für das Prüfverfahren. Erfreulich ist auch, dass die Bezahlkarte rechtssicher auf den Weg gebracht werden soll – leider nur mit der vagen Terminierung bis Sommer. Die angekündigte Digitalisierung der Verfahren bleibt weiterhin eine Ankündigung, ebenso wie die angestrebten Migrationsabkommen. Darüber hinaus haben die Union und die KPV einige Instrumente vorgeschlagen, die leider nicht in den Maßnahmenkatalog aufgenommen wurden. Dazu zählt der sofortige Stopp freiwilliger Aufnahmeprogramme sowie der Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter. Die Bundesregierung muss endlich handeln: Die Menschen im Land sind mit der aktuellen Migrationspolitik der Bundesregierung nicht einverstanden. Wenn es hier keine substanziellen Verbesserungen gibt, ist das Wasser auf die Mühlen der Antidemokraten.“