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Pressestatement | Versäumnis der Bundesfamilienministerin darf nicht Kommunen belasten

Versäumnis der Bundesfamilienministerin darf nicht Kommunen belasten Bund und Länder müssen sich bei Ganztagsbetreuung im Grundschulalter verbindlich über Betriebskostenverteilung einigen.

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch einen Formulierungsvorschlag für die Regierungsfraktionen zur gesetzlichen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beschlossen. Dazu erklärt der Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der Union (KPV) und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Christian Haase:

„Dass der Bund mit 3,5 Milliarden die Hälfte der Investitionskosten und mittelfristig mit 1 Milliarde auch ein Drittel der zu erwartenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter übernimmt, ist aus kommunaler Sicht prinzipiell zu begrüßen. Damit engagiert sich der Bund bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit einmal mehr über das normale Maß hinaus bei einer originär den Ländern obliegenden Aufgabe.

Allerdings fehlt bisher die im Koalitionsvertrag auch mit einigen Ministerpräsidenten angekündigte Vereinbarung zwischen Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände. In dieser sind die konkreten rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umsetzungsschritte festzulegen. Im Augenblick bestehen daher für die Kommunen unwägbare Risiken. Die Kommunen dürfen vor dem Hintergrund aktueller und mittelfristiger Pandemiebelastungen nicht erneut zum Bittsteller bei den Ländern werden.

Vor einem Gesetzbeschluss muss klar sein, dass die Länder die Betriebskosten übernehmen, die der Bund nicht trägt. Sonst steuern wir sehenden Auges in eine weitere finanzielle Großbelastung der Kommunen, die entweder zu weiter steigenden Kassenkrediten führen wird oder durch die Erhebung von Elternbeiträgen aufgefangen werden muss. Beides ist vor Ort weder erklärbar noch vertretbar. Denkbar wäre dies beispielsweise durch Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Kommunen und zulasten der Länder.

Bundesministerin Franziska Giffey, die das Vorhaben federführend betreut, hat es versäumt, eine abschließende Einigung mit den Ländern über die Verteilung der Betriebskosten zu erzielen und entledigt sich Ihrer Verpflichtung nunmehr durch Verlagerung der weiteren Auseinandersetzung in die Beratungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Dieses Verhalten ist nicht akzeptabel. Das Versäumnis der Familienministerin darf nicht zu einer Umsetzung des Rechtsanspruchs zulasten der Kommunen führen.“

Über die KPV:

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) vertritt die Interessen der rund 75.000 Amts- und Mandatsträger der Union.